In Deutschland gibt es gesetzliche Bestimmungen zur Masern-Impfpflicht, die seit März 2020 in Kraft sind. Die Impfpflicht gilt für Kinder und Jugendliche, die eine Gemeinschaftseinrichtung wie eine Schule oder einen Kindergarten besuchen. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Möglichkeiten, die Sie in Betracht ziehen können, wenn Sie die Masern-Impfpflicht für Ihr Schulkind umgehen möchten:
- Nachweis der Impfung: Die einfachste Möglichkeit, die Impfpflicht zu umgehen, ist, sicherzustellen, dass Ihr Kind gegen Masern geimpft ist. Der Impfnachweis muss der Schule oder Einrichtung vorgelegt werden.
- Medizinisches Attest: Falls Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann, benötigen Sie ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass die Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
- Allgemeine Befreiung: In einigen Bundesländern können Sie eine allgemeine Befreiung von der Impfpflicht beantragen, wenn Sie Gründe haben, die gegen die Impfung sprechen, jedoch nicht unbedingt medizinisch bedingt sind. Dies kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
- Homeschooling: Eine weitere Möglichkeit, die Impfpflicht zu umgehen, ist das Homeschooling. Sie können erwägen, Ihr Kind zu Hause zu unterrichten, anstatt es in eine öffentliche Schule oder einen Kindergarten zu schicken.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Einzelheiten zur Umgehung der Masern-Impfpflicht in Deutschland je nach Bundesland variieren können. Sie sollten sich daher an die Schulbehörde oder Bildungseinrichtung in Ihrem Bundesland wenden, um genaue Informationen zu den Vorschriften und Verfahren in Ihrer Region zu erhalten.