In Deutschland gelten bestimmte Regeln und Gesetze im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten, einschließlich Kühlschränken, durch private Verkäufer. Grundsätzlich sind private Verkäufer nicht verpflichtet, eine Garantie für den verkauften Artikel anzubieten.
Allerdings müssen private Verkäufer nach dem deutschen Gesetz die Gewährleistungspflicht beachten. Dies bedeutet, dass der verkaufte Artikel zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Mängeln sein muss und für eine gewisse Zeit (in der Regel zwei Jahre) den zugesicherten Eigenschaften entsprechen muss. Wenn der Kühlschrank jedoch innerhalb dieser Frist Mängel aufweist, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren, kann der Käufer den Verkäufer kontaktieren und eine Mängelbeseitigung oder -ersatz verlangen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Gewährleistungspflicht nicht für normale Abnutzungserscheinungen oder Schäden gilt, die nach dem Verkauf auftreten. In solchen Fällen wäre der Käufer nicht berechtigt, eine Mängelbeseitigung oder -ersatz zu verlangen.
Es ist immer ratsam, den Zustand des gekauften Produkts und die Bedingungen des Verkaufs vor dem Kauf sorgfältig zu prüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte und Pflichten als Käufer oder Verkäufer zu verstehen.